Sie haben Fragen zu den einzuhaltenden Mindestsicherheitsabständen vor Baubeginn Ihres Schwimmbeckens? Sie haben völlig Recht: Um Unannehmlichkeiten für die Nachbarschaft zu vermeiden, ist es wichtig, die im Städteplanungsgesetz festgelegten gesetzlichen Abstände für den Bau eines Schwimmbeckens einzuhalten.
Obwohl alle diese Gesetzesartikel im Nationalen Stadtplanungsplan (PNU) festgelegt sind, der für das gesamte französische Staatsgebiet gilt, verfügen die meisten französischen Gemeinden über einen eigenen lokalen Stadtplanungsplan (PLU piscine) oder Flächennutzungsplan (POS).
Um keinen Fehler zu machen, wenden Sie sich am besten direkt an das Stadtplanungsamt Ihrer Gemeinde. So vermeiden Sie, dass Ihr Bauantrag abgelehnt wird...
Konzentrieren Sie sich auf alles, was Sie wissen müssen, bevor Sie mit dem Bau Ihres Teichs beginnen.
Bau eines Schwimmbades: Gesetzliche Abstände, die einzuhalten sind
1. Schwimmbadordnung: Abstand zum Nachbarn
Sie haben verstanden: Der Bau eines Schwimmbeckens erfolgt nicht, ohne vorher seinen Standort festzulegen. Und auch wenn der erste Reflex darin besteht, den idealen Standort (genau nach Süden ausgerichtet, windgeschützt und weit weg von Laub) für den Bau Ihres Schwimmbeckens zu finden, dürfen Sie nicht vergessen, dass es bezüglich der einzuhaltenden Bauabstände gesetzliche Vorschriften gibt: Nachbarschaftsregeln, öffentliche Straßen und andere Sonderfälle (z. B. Wohnsiedlungen).
Gemäß Artikel R.11.19 des Städteplanungsgesetzes müssen zukünftige Poolbesitzer einen Mindestabstand von 3 Metern zwischen dem Zaun ihres Nachbarn und dem Rand ihres Pools einhalten. Und das gilt unabhängig von der Beschaffenheit Ihres Swimmingpools: Egal ob Aufstellpool oder Einbaupool, für alle Swimmingpools auf der Grundstücksgrenze gelten die gleichen Regeln!
Aboral empfiehlt Ihnen jedoch, vor Beginn der Arbeiten Kontakt mit Ihrem örtlichen Rathaus aufzunehmen. Es ist tatsächlich nicht unmöglich, dass Ihr Rathaus spezifische Beschränkungen für das Miteigentum festlegt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Ihr Schwimmbad in einem geschützten Gebiet (Schutzgebiet, Schutzzone) liegt.
Wenn Ihre Gemeinde weder über eine PLU noch über einen Gemeindeplan verfügt , informieren Sie sich über die Existenz einer RNU (Nationale Stadtplanungsverordnung) oder eines POS (Landnutzungsplan).
Beachten Sie jedoch, dass bei der Berechnung der Abstände zur Beckenaufstellung teilweise auch die Ränder und der Beckenrand miteinbezogen werden können, das gilt insbesondere dann, wenn diese aufgeständert sind.
2. Schwimmbadordnung: öffentliche Straße
Um Störungen und Lärmbelästigungen zu vermeiden , schreibt das Gesetz außerdem vor, dass Ihr Schwimmbad mindestens so weit wie möglich von öffentlichen Straßen entfernt sein muss. Folglich schreibt Artikel R111-6 des Städteplanungsgesetzes einen Abstand von 40 Metern zwischen Ihrem Schwimmbad und der nächstgelegenen Autobahnachse sowie einen Abstand von 25 Metern zwischen Ihrem Schwimmbad und der nächstgelegenen Hauptstraßenachse (national oder departemental) vor.
Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Bestimmungen nur außerhalb geschlossener Ortschaften gelten. Wird also eine Straße neu gebaut, so ist die Regelung des PLU der Gemeinde maßgebend; Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich bei Ihrem Rathaus zu erkundigen, welche Einschränkungen gelten!
3. Abstand zwischen Baum und Pool
Nicht nur der persönliche Kontakt mit den Nachbarn oder die Lärmbelästigung können beim Schwimmen störend sein. Auch die Nähe zur Vegetation kann einschränkend wirken. Angesichts der um den Pool herumschwirrenden und kreisenden Insekten und der Pollen- und Laubablagerungen der Bäume sollten Sie zwischen Ihrer Vegetation und dem Rand Ihres Pooldecks etwas Abstand lassen.
Im Idealfall genügt ein Abstand von mindestens 1,50 Metern zwischen Badestelle und Bäumen.
Denken Sie beim Bau Ihres Schwimmbeckens auch an die Lage Ihres Technikraums . Aboral empfiehlt einen Abstand von maximal 10 Metern zwischen Raum und Pool, um nicht in eine zu starke Pumpe investieren zu müssen!
Vergessen Sie nicht die vorherige Erklärung
Kennen Sie die in Ihrer Gemeinde geltenden Bauvorschriften? Das ist ein großer Schritt nach vorne!
Bevor Sie jedoch in Ihrem Garten einen Swimmingpool bauen, müssen Sie bei Ihrer Gemeinde einen Antrag auf eine Bauvoranmeldung oder eine Baugenehmigung für Ihr Bauvorhaben einreichen. Diese Unterlagen dienen dem Stadtplanungsamt der Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet, zur Überprüfung der städtebaulichen Vorschriften.
Haben Sie ein Schwimmbadbauprojekt? Wenn Sie Ratschläge oder Fragen zu den einzuhaltenden gesetzlichen Abständen haben , können Sie sich jederzeit an unsere Experten wenden. Sie beraten Sie gern!
Konfigurieren Sie Ihren Pool online Zurück zu allen News