Beim Bau eines Schwimmbeckens müssen eine Reihe von Vorschriften eingehalten werden: Bauerklärung, Baugenehmigung, Sicherheit rund um das Becken usw. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zur Schwimmbadordnung .

Vorschriften für Schwimmbäder ohne Überdachung

Bei unüberdachten Schwimmbecken, deren Größe 10 m2 überschreitet oder die sich in der Nähe eines Naturschutzgebiets, einer historischen Stätte oder eines denkmalgeschützten Bauwerks befinden, müssen Sie beim Rathaus eine Genehmigung zum Bau eines Schwimmbeckens beantragen. Hierzu müssen Sie das Bauantragsformular Cerfa 13703 ausfüllen. Darüber hinaus ist eine Baugenehmigung erforderlich, wenn die Größe des Pools 100 m² überschreitet. Die Beantragung erfolgt mit dem Bauantragsformular Cerfa 13406.

Vorschriften, die beim Bau eines Schwimmbeckens mit Überdachung zu beachten sind

Für den Bau eines Schwimmbeckens mit weniger als 10 m² und Überdachung ist keine Erklärung erforderlich. Ist das Becken allerdings größer als 10 m² und verfügt es über eine Überdachung mit einer Höhe von mehr als 1,80 m, sind eine vorherige Bauanmeldung und ein Bauantrag zwingend erforderlich.

Regeln für die Installation eines Aufstellpools

Für Aufstellbecken größer als 10 m², die länger als 3 Monate im Jahr (und länger als 15 Tage in geschützten Gebieten) aufgestellt sind, muss eine Poolbauerklärung abgegeben werden. Wenn die Poolfläche größer als 100m2 ist, muss eine Baugenehmigung beantragt werden. 

Vorschriften zur Sicherheit in Schwimmbädern 

Um der Gefahr des Ertrinkens vorzubeugen, muss sich der Eigner mit Schutzbarrieren, einem Alarm und einer Sicherheitsabdeckung ausstatten. Bei aufblasbaren und abnehmbaren Pools ist dies nicht vorgeschrieben. 

Erklärung gegenüber dem Finanzamt

Der Bau eines Schwimmbades kann zu einer Erhöhung der Kommunalsteuer führen. Innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Arbeiten muss eine Erklärung beim Grundsteueramt Ihrer Region eingereicht werden. Die Erklärung erfolgt mittels Vordruck 6 704 Muster IL. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine zweijährige Befreiung gewährt werden.

Schwimmbadbauordnung

Jetzt, da Sie alles über die Vorschriften wissen, denken Sie darüber nach, vor dem Sommer Ihren Swimmingpool zu bauen. Und wenn Sie Ratschläge brauchen, lesen Sie unseren neuesten Artikel, indem Sie hier klicken !

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